Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Energiedienst Holding AG (im Folgenden „my-e-car“ genannt)

gültig ab 01.02.2021

§1 Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung als Kunde von my-e-car (Abschluss des Kundenvertrages) und regeln die Geschäftsbeziehung zwischen my-e-car und ihren Kunden, hinsichtlich der Überlassung von Fahrzeugen und Zubehör zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing.

My-e-car behält sich vor, jederzeit Fahrzeuge zu verlegen und/oder Stellplätze zu schliessen.

Diese AGB nehmen Bezug und gelten in Verbindung mit Veröffentlichungen oder über das Internet bekanntgemachte Regelungen zur CarSharing-Nutzung bei my-e-car, wie der Entgeltordnung und sonstigen kundenrelevanten Regelungen.

§2 Gültigkeit und Dauer des Kundenvertrags

Der Kundenvertrag tritt mit seiner Unterschrift bzw. mit der erfolgreich abgeschlossenen Online Anmeldung in Kraft. Er wird auf unbefristete Zeit geschlossen.

§3 Juristische Personen als Kunde (Geschäftskunde)

Ist der Kunde eine juristische Person (Firmenkunde), so hat der Firmenkunde der my-e-car eine oder mehrere natürliche Personen (Beauftragte) zu benennen, die im Namen und auf Rechnung des Firmenkunden Fahrzeuge und Zubehör buchen und/oder nutzen können. Der Firmenkunde hat sicherzustellen, dass die Beauftragten über die AGB in Kenntnis gesetzt werden. Die Beauftragten haben gegenüber dem Firmenkunden zu versichern, dass sie die Bestimmungen dieser AGB anerkennen und beachten. Der Firmenkunde hat sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Firmenkunde steht für alle Handlungen der Beauftragten ein. Der Firmenkunde haftet für Verschulden seiner Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für eigenes Verschulden. Der Firmenkunde muss jederzeit nachweisen können, welcher seiner Beauftragten das Fahrzeug gelenkt hat.

§4 Kündigung und Beendigung des Kundenvertrags

Der Kundenvertrag kann vom Kunden jederzeit ohne Wahrung von Fristen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Zustellung via Telefax oder E-Mail ist zulässig. Zum Wirksamwerden der Kündigung ist die Rückgabe der allenfalls ausgehändigten Zugangsmittel (z.B. Zugangskarte und ggf. die Rückgabe von den von my-e-car entliehenen Gegenständen/Fahrzeugzubehör zwingend erforderlich. My-e-car kann den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich, ohne vorherige Ankündigung und ohne Wahrung von Fristen kündigen. Dieses Recht besteht insbesondere nach zwei durch den Kunden verursachten Unfällen innerhalb von drei Monaten oder bei vertragswidrigem Gebrauch eines Fahrzeugs, durch den Kunden oder einen Dritten, für den der Kunde einzustehen hat.

§5 Bedingungen für die Fahrberechtigung, gültige Fahrerlaubnis, Überlassung des Fahrzeugs an Dritte

Fahrberechtigt sind alle Kunden die einen gültigen Kundenvertrag mit der my-e-car abgeschlossen haben und ihre aktuell gültige Anschrift und Zahlungsmittel hinterlegt haben, sowie Beauftrage nach § 3, die vom Kunden schriftlich gemeldet wurden. Der Kunde, bzw. seine Beauftragten sind verpflichtet, bei jeder Fahrt seine/ihre gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Schweiz/ Deutschland/ Frankreich gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei endgültigem oder vorläufigem Entzug der Fahrerlaubnis oder während eines Fahrverbotes erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Kunde ist verpflichtet, my-e-car unverzüglich über den vom Wegfall oder der Einschränkung seiner Fahrerlaubnis oder der Fahrerlaubnis der Beauftragten zu informieren. My-e-car ist berechtigt sich die gültige Fahrerlaubnis vom Kunden oder Beauftragtem (gem. § 3) vorzeigen zu lassen. Der Kunde kann sich von einem Dritten fahren lassen. Der Kunde hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. Dies gilt auch, wenn seine Fahrerlaubnis erloschen ist. Er kann das Fahrzeug Dritten überlassen, die selbst Kunde von my-e-car sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden, es sei denn, my-e-car stimmt dem ausdrücklich zu. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die Dritte als Empfangsgehilfen der Leistung verursachen, selbst wenn die Fahrt durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung von my-e-car ermöglicht wurde. Der Kunde hat my-e-car von Ansprüchen Dritter freizustellen. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Kunde für alle Kosten und Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat.

§6 Kaution

My-e-car ist berechtigt zum Vertragsbeginn eine Kaution zu verlangen. Die Kaution dient als Sicherheit für Forderungen gegen den Kunden, Die Kaution wird dem Kunden nach Beendigung des Rahmennutzungsvertrags unverzinst erstattet.

Die Kaution wird nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen die gegen den Kunden zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel zurückerstattet. My-e-car kann Forderungen gegen den Kunden mit der Forderung des Kunden auf Rückzahlung der Kaution verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung aller Forderungen Gebrauch machen.

§7 Zugangsmittel

Jeder Kunde erhält bei Abschluss des Kundenvertrags ein Zugangsmittel zu den Fahrzeugen. Zugangsmittel sind elektronische Zugangskarten mit persönlicher Geheimzahl. Zugangsmittel bleiben Eigentum von my-e-car. Weitere Zugangsmittel erhalten Firmenkunden nach Bedarf. Zugangsmittel dürfen nicht ohne Zustimmung von my-e-car an Dritte weitergegeben werden. Diese sind so aufzubewahren, dass Unberechtigte nicht in ihren Besitz kommen können. Persönliche Zugangsdaten (Kundennummer, PIN, o. ä.) dürfen weder auf den Zugangsmitteln vermerkt sein noch in anderer Weise zusammen mit den Zugangsmitteln aufbewahrt werden. Der Verlust der Zugangsmittel ist my-e-car unverzüglich unter Angabe der Umstände des Verlustes schriftlich mitzuteilen. Für den Ersatz verlorener Zugangsmittel bezahlt der Kunde eine Entschädigung gemäss Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.ch. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere, wenn dadurch der Diebstahl oder die Nutzung von Fahrzeugen von nicht berechtigten Dritten ermöglicht wurde. Die Ersatzpflicht kann sich bei verlorenen Schlüsseln auch auf den Austausch von Schlössern und die Neuanfertigung von Schlüsseln erstrecken. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war.

§8 Buchungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug vor jeder CarSharing-Nutzung entsprechend der Veröffentlichungen und Regelungen von my-e-car unter Angabe des Nutzungszeitraums zu buchen. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Für die Internet-Buchung angezeigte Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Steht dem Kunden zu Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, gebührenfrei auf ein anderes Fahrzeug von my-e-car umzubuchen oder die Fahrt gebührenfrei zu stornieren. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. Ausgleichszahlungen für die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs regelt die zu diesem Zeitpunkt gültige Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.ch.

Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist eine Straftat. my-e-car behält sich für diese Fälle vor einen Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Kunde in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe gemäss Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.ch zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet.

§9 Nutzung eines falschen Fahrzeugs, Nichtabholung

Nutzt der Teilnehmer ein anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt gemäss Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.ch zu entrichten. Im Übrigen hat der Kunde my-e-car von sämtlichen hieraus entstehenden Schadensersatzansprüchen, die von Dritten geltend gemacht werden, freizustellen.

Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs im Buchungszeitraum, ist my-e-car berechtigt eine Entschädigung gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.ch zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass my-e-car keine oder niedrigere Kosten durch die Nichtabholung entstanden sind.

§10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel

Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von my-e-car in der Mängelliste (Bordhandbuch) im Auto eingetragen sind, müssen unmittelbar vor Fahrtantritt my-e-car gemeldet und vom Kunden im Kundenprotokoll (Bordhandbuch) vermerkt werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von my-e-car zulässig, die nicht unbillig verweigert wird. Gründe einer Verweigerung sind insbesondere aber Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Kunden dürfen keine Eintragungen in der Mängelliste vornehmen. Für bei Fahrtantritt nicht eingetragene und nicht gemeldete Mängel, Schäden und Verunreinigungen haftet der Kunde, der das Fahrzeug zuletzt genutzt hat, wenn aufgrund der unterbliebenen Anzeige ein Ersatz nicht erlangt werden kann. Der Nachweis des Nichtverschuldens steht ihm frei. Der Kunde haftet jedoch dennoch in diesem Falle, wenn aufgrund der unterbliebenen Anzeige ein Haftender nicht mehr gefunden werden kann.

Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. Fahrzeuge sind in Abhängigkeit von Standort und Jahreszeit mit Sommer-, Winter oder Ganzjahresreifen ausgestattet. Teilnehmer ist verpflichtet, zu prüfen, ob die Bereifung auf dem gebuchten Fahrzeug für seine geplante Fahrstrecke bei den aktuellen Witterungsverhältnissen passend ist. Eine Haftung der my-e-car wegen nicht angepasster Bereifung ist ausgeschlossen.

§11 Benutzung des Fahrzeugs außerhalb der Schweiz

Der Kunde darf das Fahrzeug ohne gesonderte Erlaubnis nur in folgenden Länder benutzen: Schweiz, Deutschland, Frankreich, Österreich und Liechtenstein.

§12 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe

Der Kunde darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine bestehende Buchung kann jederzeit während der Mietdauer verlängert werden, sofern es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, bezahlt der Kunde eine Verspätungsgebühr gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.ch.

§13 Behandlung der Fahrzeuge, Nutzungsbeschränkungen

Das Fahrzeug ist sorgfältig, fachgerecht und schonend zu behandeln und ordnungsgemäss gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind in regelmässigen Abständen die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Der Kunde ist verpflichtet auf Kontrollleuchten und Inspektionsintervalle zu achten und den Empfehlungen des Handbuches Folge zu leisten. Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäss zu sichern.

Der Mieter hat bei Benutzung von maut- und gebührenpflichtigen Strassen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen.

Das Fahrzeug ist vor der Rückgabe innerhalb der Buchungszeit von selbst verursachten Verschmutzungen und Abfall zu befreien. In den Fahrzeugen von my-e-car gilt absolutes Rauchverbot. Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur in geeigneten Transportbehältnissen im Fahrzeug mitgenommen werden. Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen auf unbefestigten Wegen und Flächen, im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Motorsport, Autocorso, Straßenumzug, Demonstration, usw.) – im Zweifel besteht die Pflicht, vor der Buchung eine Ausnahmeerlaubnis einzuholen- sowie für Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von Personen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder anderer gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemässen Gebrauch hinausgehen, sowie wenn der Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (siehe StVO).

§14 Tanken/Laden

Die Ladekosten sind in den Nutzungsentgelten bereits enthalten. E-Fahrzeuge können an allen Ladesäulen-Standorten von NaturEnergie Community mit der im Fahrzeug hinterlegten Karte geladen werden. Ladungen bei sonstigen Dritten werden dem Kunden nicht rückvergütet.

§15 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Diebstählen, Reparaturen

Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Nutzung am Fahrzeug auftreten, hat der Kunde my-e-car unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Dies gilt auch bei Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -zubehör. Unfälle und Diebstähle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, ausser bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Ermittlung am Unfallort zu verbleiben und Massnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Kunde darf bei einem Unfall keine Schuldanerkenntnisse, keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung und im Namen von my-e-car und nur in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. My-e-car trägt die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung, sofern der Kunde nicht selbst für den Schaden haftet. Nach einem Unfall, Schaden, Defekt oder Diebstahl hat der Kunde unverzüglich einen Unfallbericht auszufüllen und my-e-car zukommen zu lassen.

§16 Rückgabe des Fahrzeugs

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der gebuchten Zeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn

  • (a) das Fahrzeug in sauberem und betriebsbereitem Zustand ist;
  • (b) das Fahrzeug an der Ladesäule angeschlossen und der Ladevorgang gestartet ist (Anzeige im Fahrzeuge und an der Säule);
  • (c) das Fahrzeug korrekt verriegelt an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist.

Bei nicht ordnungsmäßiger Rückgabe behält sich my-e-car vor, dem Kunden Kosten gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.ch zu belasten. Kann das Fahrzeug nicht verriegelt oder an die Ladesäule angeschlossen werden aus Gründen, die der Kunden nicht zu vertreten hat, ist my-e-car sofort zu verständigen.

§17 Änderung/Stornierung einer Buchung

Buchungen können bis 24 h vor Nutzungsantritt unentgeltlich storniert werden, danach gelten die Stornierungskosten gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.ch. Änderungen der Buchung sind jederzeit möglich, sofern das frei ist.

§18 Versicherungen

Alle Fahrzeuge von my-e-car sind haftpflicht-, teil- und/oder vollkaskoversichert. Verursacht der Kunde einen Schaden, der einen Versicherungsfall darstellt, hat er/sie eine Selbstbeteiligung von 1000 CHF zu bezahlen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt.

§19 Haftung von EDH

my-e-car haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch my-e-car oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden oder wenn eine Halterhaftung gegeben ist. Im Übrigen haftet die Vermieterin nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus haftet my-e-car nicht. my-e-car haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht. Im Fall von Schäden, die durch den vorangegangenen Kunden oder Dritte verschuldet wurden, beschränkt sich die Haftung von my-e-car auf die Abtretung der Ansprüche von my-e-car gegen den Verursacher. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der my-e-car oder Erfüllungsgehilfen.

§20 Haftung von Kunden, Vertragsstrafen

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag oder den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) verletzt hat. Insbesondere hat der Kunde das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten.

Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten.

Hat der Kunde seine Haftung durch Vereinbarung gesonderter Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung dennoch in allen Fällen des Vorsatzes und in den Fällen bestehen, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden oder Fahrtberechtigten führen. Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung haftet der Kunde in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist my-e-car mithin berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Der Kunde haftet ferner auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Kunde oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag, gesetzliche Bestimmungen oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) verstossen hat. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Kunden bzw. Fahrer zu erfüllenden Obliegenheit ist my-e-car berechtigt, ihre Leistung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, der Kunde haftet mithin in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Abweichend von den Bestimmungen der beiden vorgenannten Sätzen besteht keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Dies gilt aber nicht, soweit die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Eine vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum. Im Falle der Haftung des Kunden ohne Versicherungsschutz durch die Fahrzeugversicherung stellt der Kunde my-e-car von Forderungen Dritter frei.

Der Kunde haftet unbeschränkt für sämtliche Verstösse gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Kunde stellt my-e-car von sämtlichen Buss- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstösse von my-e-car erheben. Die Kosten von my-e-car für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Sofern der Kunde my-e-car keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann my-e-car von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäss Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.ch erheben.

Der Kunde ist verpflichtet, my-e-car die Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands in Rechnung stellen.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag oder den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) verletzt hat. Insbesondere hat der Kunde das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten.

Der Kunde haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Kunde stellt my-e-car von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von my-e-car erheben. Die Kosten von my-e-car für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Sofern der Kunde my-e-car keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann my-e-car von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.ch erheben.

Der Kunde ist verpflichtet, my-e-car die Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands in Rechnung stellen.

Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Zudem ist my-e-car berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen. Für die Fremdnutzung der Lade-/ Tankkarte haftet der Kunde auf vollen Schadensersatz, solange er/sie nicht einen Diebstahl der Lade-/ Tankkarte gegenüber my-e-car angezeigt hat. Die Anzeige des Verlusts der Lade-/ Tankkarte hat unverzüglich zu erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.ch, wenn er ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt. Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Soweit my-e-car nicht haftet, stellt der Kunde my-e-car auf Verlangen von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Diese Regelungen gelten sowohl für den Kunden als auch für den berechtigten Fahrer, wobei eine vertragliche Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.

§21 Rechnung, Entgelt, Lastschrift, Zahlungsverzug

Der Kunde erhält die monatliche Rechnung über die Fahrzeug-Nutzungen im Regelfall bis zur Mitte des auf die Nutzungen folgenden Monats. Die Entgelte werden gemäß der zum Nutzungsbeginn gültigen Preisliste auf my-e-car.ch berechnet. Soweit diese Entgelte pauschalierten Ersatz für zusätzlichen Aufwand darstellen, bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Aufwandes offen. Die Monatsrechnung wird bei Privatkunden der Kreditkarte belastet, in Ausnahmefällen mittels Lastschriftverfahren. Bei Firmenkunden erfolgt die Abrechnung per Lastschriftverfahren oder Rechnung. my-e-car gibt dem Kunden 10 Arbeitstage nach Erhalt der Monatsrechnung diese schriftlich zu beanstanden. Wird der eingezogene Betrag von der Bank rückbelastet, und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, bezahlt der Kunde die Bankgebühren und eine Bearbeitungsgebühr. Bei Zahlungsverzug oder Rückbuchungen ist my-e-car berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu erheben.

§22 Nutzungssperre

Bei wiederholten Vertragsverletzungen kann my-e-car nach vorheriger Abmahnung den Kunden von der Fahrzeugnutzung vorübergehend oder dauerhaft ausschließen, die Zugangsmittel zu den Fahrzeugen einziehen oder sperren. Vertragsverletzungen können z.B. sein: Fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis, Zahlungsverzug, Verstöße gegen die AGB. Dauer und Gründe der Sperre sind dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Eine Nutzungssperre berechtigt my-e-car zur Kündigung gemäß § 4.

§23 Quernutzung

Der Kunde kann auf seine Rechnung Fahrzeuge von anderen CarSharing Partnern (CSP) buchen. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den mit der jeweiligen vom CSP vereinbarten Preisen und Bedingungen, die den Veröffentlichungen oder den per Internet bekanntgemachten Regelungen des CSP zu entnehmen sind.

Der Kunde stellt my-e-car von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben, es sei denn diese wurden von my-e-car schuldhaft verursacht.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die für die Quernutzung benötigten Daten zwischen my-e-car und den CSPs auf elektronischem Wege ausgetauscht werden.

Der Kunde kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die in den Veröffentlichungen oder per Internet bekanntgemachten Regelungen genannt sind.

Die Leistungen aus einer Quernutzung werden durch my-e-car in Rechnung gestellt.

my-e-car übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen Dritter, es sei denn der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von my-e-car entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des Kunden. Reklamationen sind direkt an Dritte zu richten.

§24 Dienstleistungen Dritter

my-e-car kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Kundenvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein:

  1. das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale),
  2. das Bereitstellen von Fahrzeugen,
  3. die Kundendatenverwaltung,
  4. die Abrechnung der Fahrten des Kunden, die Rechnungserstellung und die Kreditkartenabrechnung.

Näheres ist den Veröffentlichungen oder den per Internet bekanntgemachten Regelungen zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann my-e-car den Dritten beauftragen, dem Kunden die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und -falls eine Einzugsermächtigung erteilt wurde- vom Konto des Kunden abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Kunden.

§25 Datenschutz

my-e-car erfasst nur die unbedingt notwendigen personenbezogenen Daten (Adress-, Führerschein- und Kreditkartendaten) und verhindert, dass unbefugte Zugang zu den Daten haben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten durch my-e-car oder beauftragte Dritte zur Ausführung des Kundenvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

my-e-car darf bei Anfragen von Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden ohne richterliche Anordnung nur Name und Adresse weitergeben. Falls my-e-car oder der Kunde Leistungen Dritter nach § 23 und 24 in Anspruch nimmt, ist my-e-car berechtigt, Dritten zur Erledigung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten des Kunden weiterzugeben, wenn dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Ansonsten ist my-e-car nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.

Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Verstößen im Straßenverkehr) werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straf- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Wurde das Fahrzeug nicht vom Kunden gefahren, ist der Kunde verpflichtet Name und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen.

Eine Weitergabe in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet.

Der Kunde kann seine persönlichen Daten jederzeit berichtigen, sperren oder löschen oder dies veranlassen.

Persönliche Bewegungsdaten mit den Fahrzeugen der CSP werden nur erfasst zum Zweck der Abrechnung. Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch die Kunden. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§16) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter allerdings berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen.

§26 Änderungen von AGB

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige kundenrelevante Regelungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Kunde von my-e-car in ihrem Angebot besonders hinweisen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn er mit der Änderung nicht einverstanden ist. Die Kündigung bedarf der Textform.

§27 Salvatorische Klausel und Schriftform

Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Veröffentlichungen oder per Internet bekanntgemachten Regelungen, Entgeltordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die generelle Gültigkeit der AGB nicht. Von dieser AGB abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

§28 Gerichtsstand und Rechtswahl

Der Gerichtsstand ist CH-5080 Laufenburg. Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht.